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Stromzähler sind Meßgeräte im Sinne des Gesetzes, ihre Zuleitungsanschlüsse und die Zähler selbst sind plombiert
Die Plomben am Stromzähler dürfen nur von einem Beauftragten des EVU entfernt werden. Außerdem müssen die Zähler auch vor allen anderen äußeren Einflüssen geschützt werden. Das geschieht am besten durch Unterbringung in Zählerschränken.
Stromzähler
Zähler dürfen nur in leicht zugänglichen Räumen angebracht werden, wie etwa in speziellen Hausanschluß- und Zählerräumen oder direkt zugänglichen Fluren und Treppenhäusern, allerdings nicht direkt über Treppenstufen.
Nicht zulässig ist ferner der Einbau in abgeschlossenen Wohnungen von Mehrfamilienhäusern. Bei Einfamilienhäusern dürfen sie nicht in Wohnräumen, Küchen, Bädern und Toiletten, Waschküchen oder anderen feuchten Räumen montiert werden, nicht in Garagen, Heizungsräumen, Öllagerräumen, in Werkstatträumen und überall, wo es zu überhöhten Umgebungstemperaturen kommen kann oder wo Explosions- oder Feuergefahr besteht.
Die Geräte müssen ohne besondere Hilfsmittel gefahrlos abgelesen und untersucht werden können.
Auf jedem Zähler ist ein Typenschild, das u.a. folgende Angaben enthält:
- Den Namen des Eigentümers, also des Unternehmens, von dem Sie den Strom beziehen.
- Die Stromart und die maximale Netzspannung, für die er zugelassen ist (z.B. 220 V
Wechselstrom/380 V Drehstrom). - Die höchstzulässige Stromstärke (z.B. 60 A).
- Die Netzfrequenz (bei Haushaltsstrom immer 50 Hertz).
- Die Anzahl der Zählerscheibenumdrehungen pro Kilowattstunde (z.B. 75 U/kWh).
- Die Seriennummer.
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